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   OLG Koblenz, 05.12.1989 - 3 U 1528/88   

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https://dejure.org/1989,7263
OLG Koblenz, 05.12.1989 - 3 U 1528/88 (https://dejure.org/1989,7263)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.12.1989 - 3 U 1528/88 (https://dejure.org/1989,7263)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 3 U 1528/88 (https://dejure.org/1989,7263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 169
  • NZV 1990, 391
  • VersR 1990, 1409
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Aachen, 15.01.2019 - 12 O 124/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers für Unfall eines Mountainbikers

    Da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen (OLG Köln - NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz - NZV 1990, 391; OLG Düsseldorf - VersR 1998, 1166).
  • LG Aachen, 25.04.2017 - 12 O 381/16

    Haftung für städtisches Waldgrundstück

    Es herrschen im Wald bekanntermaßen typische Gefahren vor, die sich aus der Natur oder aus der ordnungsgemäßen forstlichen Nutzung oder auch der Nichtbewirtschaftung ergeben und für die der Waldbesitzer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht haftet (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2012, VI ZR 311/11 ;; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Hamm, NuR 2007, 845).
  • LG Tübingen, 13.01.2006 - 2 O 292/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

    bei einer erkannten hohen Leib- und Lebensgefährdung von Waldbesuchern im Bereich durchgreifend erkrankter oder überalteter Bestände (z.B. Naturwaldparzellen, "Totholzinseln") mit vielfältiger akuter Baumsturzgefahr, können besondere Sicherungsmaßnahmen des Waldeigentümers geboten sein (vgl.OLG Koblenz, NZV 1990, 391 ff).
  • LG Aachen, 25.10.2018 - 12 O 170/18

    Waldbesitzerhaftung aufgrund einer Verletzung durch einen herunterstürzenden Ast

    Es herrschen im Wald bekanntermaßen typische Gefahren vor, die sich aus der Natur oder aus der ordnungsgemäßen forstlichen Nutzung oder auch der Nichtbewirtschaftung ergeben und für die der Waldbesitzer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht haftet (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2012, VI ZR 311/11 ;; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Hamm, NuR 2007, 845).
  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung durch

    Ist hingegen die erste Baumreihe so dicht, daß zu erwarten ist, daß ein aus einer hinteren Baumreihe umfallender, abgestorbener Baum an ihr hängenbleibt, so kann der Sicherungspflichtige seine Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf die erste Baumreihe beschränken (so auch OLG Koblenz, VersR 1990, 1409).
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